Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DAHOTEC GmbH
Am Hahnenkamp 3a
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 / 98506-0
E-Mail: info@daho-tec.de
I. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen, Leistungen, Reparaturen, Montagen sowie Krandienstleistungen der
DAHOTEC GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. - Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB.
-
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft gemäß § 14 BGB. -
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. -
Soweit die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) wirksam vereinbart
wurde, geht diese den vorliegenden AGB vor.
II. Vertragsschluss und Vertragssprache
-
Angebote der DAHOTEC GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. -
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den
Kunden sowie durch schriftliche Bestätigung der DAHOTEC GmbH zustande.
Spätestens mit Beginn der Leistungsausführung oder Lieferung gilt der Vertrag als geschlossen. - Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Vertragssprache ist Deutsch.
III. Widerrufsrecht für Verbraucher
-
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. - Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
-
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des
Verbrauchers vollständig erbracht wurde.
IV. Lieferungen, Leistungen und Ausführung
1. Lieferung
- Lieferungen erfolgen ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands.
-
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur bzw. mit
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2. Leistungszeiten und Betriebszeiten
Sommerbetriebszeiten (KW 18–48)
- Montag bis Donnerstag: 06:45 – 16:45 Uhr
- Freitag: 06:45 – 12:00 Uhr
Winterbetriebszeiten (KW 49–17)
- Montag bis Donnerstag: 07:30 – 16:30 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Bürozeiten
- Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Pausenzeiten
- Frühstück: 09:00 – 09:15 Uhr
- Mittag: 12:00 – 12:30 Uhr
3. Notdienst
- Die DAHOTEC GmbH bietet einen 24/7-Notdienst an.
- Für Notdiensteinsätze wird ein Zuschlag von 65 % auf die regulären Preise erhoben.
-
Der Notdienst beginnt mit dem Eingang des telefonischen Auftrags und endet mit
Abschluss der Rüst- und Entladezeit auf dem Betriebsgelände. - Entsorgungskosten werden gesondert berechnet.
V. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
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Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. -
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere
Zahlungsfrist vereinbart wurde. -
Bei Reparatur-, Montage- und Krandienstleistungen sind Rechnungen sofort nach
Abnahme fällig. - Die DAHOTEC GmbH ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
- Bestellwaren und Sonderanfertigungen sind vor Einbau vollständig zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DAHOTEC GmbH.
- Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern.
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Forderungen aus Weiterveräußerungen werden bereits jetzt sicherungshalber an die
DAHOTEC GmbH abgetreten. - Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ohne Zustimmung unzulässig.
VI. Reparatur- und Montagebedingungen
1. Kostenvoranschläge
- Verbindliche Kostenvoranschläge bedürfen der Schriftform.
- Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann eine Vergütung verlangt werden.
-
Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel festgestellt oder
Kostenüberschreitungen erkennbar, wird der Kunde informiert. -
Bei Abbruch der Arbeiten auf Kundenwunsch trägt die Kosten zur Rückversetzung in den
Ursprungszustand der Kunde. -
Bei Krandiensten werden tatsächlich geleistete Stunden abgerechnet. Hier gilt von Hof
bis Hof.
2. Kündigung
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.
-
In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Leistungen, Materialkosten sowie
entgangener Gewinn zu vergüten, soweit die Kündigung nicht von der DAHOTEC GmbH
zu vertreten ist.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere:
- geeignete Arbeitsbedingungen sicherzustellen,
- erforderliche Energie und Anschlüsse bereitzustellen,
- Zufahrten und Einsatzflächen freizuhalten,
- notwendige Genehmigungen einzuholen.
Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann die DAHOTEC GmbH die erforderlichen
Maßnahmen auf Kosten des Kunden durchführen.
4. Fristen
- Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
-
Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Lieferengpässen oder behördlichen
Maßnahmen verlängern sich Fristen angemessen.
5. Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet.
-
Erfolgt keine Abnahme binnen 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige oder wird die
Leistung genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt. - Teilabnahmen sind zulässig.
-
Bei Abrechnung nach Aufmaß ist das Maß der fertigen Oberfläche in allen
funktionstragenden Schichten maßgeblich.
VII. Witterungsbedingungen
- Bei ungeeigneter Witterung darf die DAHOTEC GmbH Arbeiten unterbrechen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen werden gesondert vergütet.
-
Erfolgt keine Weisung des Kunden, darf die DAHOTEC GmbH notwendige
Schutzmaßnahmen im Interesse des Kunden durchführen.
VIII. Zusatz Krandienstleistungen (PV-Reinigung)
Es gelten ansonsten alle allgemeinen Bestimmungen.
1. Allgemeines
-
Krandienstleistungen umfassen die Überlassung von Hebefahrzeugen samt
Bedienpersonal sowie Kranarbeiten und Arbeiten zur Reinigung von PV-Anlagen. - Grundlage der Leistungen ist der jeweilige Kran-/Reinigungsauftrag.
2. Pflichten des Auftragnehmers
- Die DAHOTEC GmbH stellt technisch geeignete und geprüfte Hebefahrzeuge bereit.
- Das Bedienpersonal ist fachlich qualifiziert.
-
Eine Haftung für verspätete Gestellung besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
- geeignete Boden- und Zufahrtsverhältnisse,
- Genehmigungen, Wegerechte für nicht öffentliche Straßen/Grundstücke,
- Hinweise auf Leitungen, Hohlräume oder Gefahrenstellen,
-
Bereitstellung von Anschlüssen und Hilfsmitteln (Strom, Wasser), die zur Erfüllung
des Auftrages nötig sind, - Absicherung der Einsatzstelle,
-
kurzfristige Absagen werden anteilig mit den bereits entstandenen Kosten und/oder dem
aus dem Angebot hervorgehenden Prozentsatz berechnet.
4. Haftung
- Die Haftung der DAHOTEC GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DAHOTEC GmbH nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. -
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie nach Produkthaftungsgesetz. -
Für den Fall der Inanspruchnahme nach dem Umweltschadengesetz oder anderer
vergleichbarer nationaler oder internationaler Vorschriften ist der Auftragnehmer in
vollem Umfang freizustellen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
IX. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
-
Gegenüber Unternehmern entscheidet die DAHOTEC GmbH über die Art der
Nacherfüllung mit Zusatz § 377 HGB. Bei Ersatzlieferungen sind die Kosten vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. - Verschleiß und normale Abnutzung stellen keinen Mangel dar.
-
Gewährleistungsfristen:
- 1 Jahr bei Krandienstleistungen, Reinigungsarbeiten
- 2 Jahre bei Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- 5 Jahre bei Neubauten und vergleichbaren Arbeiten
-
Eigenmächtige Reparaturen durch den Kunden oder Dritte schließen
Gewährleistungsansprüche aus.
X. Pfandrecht
-
Der DAHOTEC GmbH steht ein Pfandrecht an den in ihren Besitz gelangten
Gegenständen zu. -
Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Leistungen geltend
gemacht werden.
XI. Datenschutz
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Personenbezogene Daten und auftragsbezogene Bildaufnahmen sind Bestandteil der
Angebotsstellung. Diese werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verarbeitet. - Die DAHOTEC GmbH ist berechtigt, Bonitätsprüfungen durchzuführen.
- Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen.
XII. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist der Sitz der DAHOTEC GmbH.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt. - Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.